Sofern eine entsprechende Indikation vorliegt, werden die Kosten einer Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ein Antrag an die Krankenkasse wird von mir während der ersten Sitzungen gestellt.
Bitte bringen Sie zum ersten Gespräch und jeweils zum Quartalsbeginn Ihre Krankenversicherungskarte mit.
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen oder die Beihilfe ist in der Regel möglich. Sie sollten sich jedoch vorher bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem Versorgungsverband erkundigen, ob die Inanspruchnahme einer Psychotherapie in Ihrem Leistungskatalog enthalten ist.
Für Privatpatienten und Selbstzahler wird ein Honorar anhand der Gebührenordnung
für Psychotherapeuten (GOP Ziffer 870) berechnet. Hier kommt der 2,3-fache Satz zur Anwendung.